Ausgangsbeschränkung Corona
Ihre Termine können auch trotz der Corona-Krise eingehalten werden! Bisher besteht keine Einwendung gegen Weiterbetrieb der Praxis unter Einhaltung der nötigen Infektionsvorschriften, wie z.B. der Sitzabstand von 1,5 m und die Desinfektion diverser Flächen und Türklinken.
Sollten sich hierzu Änderung ergeben, werden diese schnellstmöglich auf dieser Seite hinterlegt.
Es ist nicht nötig, Ihre Termine abzusagen bzw. zu verschieben, außer Sie können eine der nachfolgenden Fragen mit “Ja” beantworten.
Freie Therapeuten bleiben im Einsatz
Die Mitglieder der Freien Therapeutenverbände (VFP, VUH) bleiben auch bei behördlich veranlassten Ausgangsbeschränkungen für Menschen in Not im Einsatz. Darauf weisen die Verbände in einer Pressemitteilung hin.
Nach Beobachtungen der Therapeutenverbände sorgt die rasante Ausbreitung des Corona-Virus zusehends für tiefe Verunsicherung und Angst bei einer wachsenden Zahl von Menschen. Andere verkrafteten den zusätzlichen Stress körperlich oder seelisch nicht, weil sie ohnehin schon psychisch belastet bzw. körperlich oder psychosomatisch erkrankt seien.
Meine Praxis gehört zu den „Einrichtungen des Gesundheitswesens“. Laut Aussage der Bundesregierung bleiben „Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen” unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.
Meine Praxis zu besuchen gilt als triftiger Grund die Wohnung zu verlassen, denn hierzu zählt auch der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten), soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist. Nach derzeitigem Kenntnisstand gehört hierzu auch der Besuch bei Heilpraktikern für Psychotherapie.
Das Vorliegen eines triftigen Grundes ist bei Kontrollen glaubhaft zu machen.
Sie können gegebenenfalls auf einen verbindlich vereinbarten Termin bei mir hinweisen, der per Anruf in der Praxis überprüft werden kann. Auf Wunsch erhalten Sie auch eine entsprechende Bescheinigung, die Sie ausdrucken und mitführen können.
Ihre Termine können auch trotz der Corona-Krise eingehalten werden! Bisher besteht keine Einwendung gegen Weiterbetrieb der Praxis unter Einhaltung der nötigen Infektionsvorschriften, wie z.B. der Sitzabstand von 1,5 m und die Desinfektion diverser Flächen und Türklinken.
Sollten sich hierzu Änderung ergeben, werden diese schnellstmöglich auf dieser Seite hinterlegt.
Es ist nicht nötig, Ihre Termine abzusagen bzw. zu verschieben, außer Sie können eine der nachfolgenden Fragen mit “Ja” beantworten.
- haben Sie grippeähnliche Symptome (z. B. Fieber, Husten, infektbedingte Atemnot)?
- Waren Sie innerhalb der letzten 14 Tage in einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland bzw. in einem internationalen Risikogebiet?
- hatten Sie innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem Coronavirus-Erkrankten?
Freie Therapeuten bleiben im Einsatz
Die Mitglieder der Freien Therapeutenverbände (VFP, VUH) bleiben auch bei behördlich veranlassten Ausgangsbeschränkungen für Menschen in Not im Einsatz. Darauf weisen die Verbände in einer Pressemitteilung hin.
Nach Beobachtungen der Therapeutenverbände sorgt die rasante Ausbreitung des Corona-Virus zusehends für tiefe Verunsicherung und Angst bei einer wachsenden Zahl von Menschen. Andere verkrafteten den zusätzlichen Stress körperlich oder seelisch nicht, weil sie ohnehin schon psychisch belastet bzw. körperlich oder psychosomatisch erkrankt seien.
Meine Praxis gehört zu den „Einrichtungen des Gesundheitswesens“. Laut Aussage der Bundesregierung bleiben „Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen” unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.
Meine Praxis zu besuchen gilt als triftiger Grund die Wohnung zu verlassen, denn hierzu zählt auch der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten), soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist. Nach derzeitigem Kenntnisstand gehört hierzu auch der Besuch bei Heilpraktikern für Psychotherapie.
Das Vorliegen eines triftigen Grundes ist bei Kontrollen glaubhaft zu machen.
Sie können gegebenenfalls auf einen verbindlich vereinbarten Termin bei mir hinweisen, der per Anruf in der Praxis überprüft werden kann. Auf Wunsch erhalten Sie auch eine entsprechende Bescheinigung, die Sie ausdrucken und mitführen können.